Werter Herr Bundesminister!
Da dies offenbar in Ihrer Dienststelle verabsäumt wurde möchten wir Ihnen hiermit im wesentlichen die Aufgaben Ihres Ressorts darlegen.
Sie finden diese im §2 des „Wehrgesetzes“ welches der „bewaffneten Macht der Republik Österreich“ – auch bekannt als „Bundesheer“ – im wesentlichen als Arbeitsgrundlage dient.
Dort steht vor allem, dass dem Bundesheer die militärische Landesverteidigung obliegt, welche es nach Art. 9a Abs. 1 B VG mit militärischen Mitteln sicherzustellen hat.
Den gesamten Text finden sie hier
Nicht erschrecken, aber mit "militärischen Mitteln" ist im wesentlichen "Schiesszeugs" gemeint.Auch wenn Sie das vor der Stellungskommission strikt abgelehnt haben - als Ressortminister können Sie das leider nicht tun, weil das WG2001 keine Ausnahmebestimmungen für Zivi-BMLVs kennt.
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