Samstag, 25. August 2007

Schuster bleib bei deinem Leisten!


Ein Minister spielt Weltpolitik. Nicht, dass vorab der nationale Sicherheitsrat konsultiert wurde oder die Außenministerin oder überhaupt eine Position der Alpenrepublik formuliert wurde – nein. Ganz alleine gibt Darabos seine Weisheiten über die Fähigkeiten aktueller oder künftiger iranischer Raketenprogramme zum Besten. Zur Freude Russlands, zum Ärger der USA und der meisten EU Staaten.

Dabei hätte der überfordertste Minister Mitteleuropas sich wahrlich um andere Probleme zu kümmern – nämlich seine Eigenen die ihm schon gänzlich über den Kopf gewachsen sind. Nach nur 8 Monaten „Dienstzeit“ hat Darabos das Heer in einen Zustand hineinmanövriert, der sämtliche bisher durchgestandenen Problemphasen in den Schatten stellt. Und weil das noch nicht reicht, lässt sich der Verteidigungsminister der neutralen Republik Österreich von den Russen gegen die NATO instrumentalisieren.

Aber wenn einem die eigenen Wachoffiziere an den Kasernentoren nicht kennen tröstet vielleicht der Titel „Held der Russischen Föderation“ darüber hinweg….

Samstag, 18. August 2007

Die Trittbrettfahrer*

Eine neue Verteidigungsdoktrin wünscht sich Herr Darabos, denn die bestehende sei in den vergangenen Jahren "zu NATO-lastig" geworden. Möge jeder selbst prüfen ob dies zutreffen ist.
Wundern darf man sich jedenfalls nicht, dass SP-Selbstverteidigungsminister Darabos die aktuell gültige Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin – beschlossen vom Nationalrat am 12.Dezember 2001 – so gar nicht mag. Die SPÖ war nicht in der Lage einen diesbezüglichen nationalen Konsens mitzutragen, da sie in letzter Konsequenz die Folgen der EU-Beschlüsse zu einer europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik nicht umsetzen will.
Zwar hat man die EU-Verträge von Amsterdam und Nizza unterzeichnet und im Parlament mit den Stimmen der SPÖ auch ratifiziert – auch das Bundes-Verfassungsgesetz wurde angepasst und unter anderem um den Artikel 23f ergänzt – selbst die Zusammenarbeit mit der NATO im Rahmen der NATO-PfP hat die SPÖ im Ministerrat mit beschlossen - nur so richtig ernst will man das ja doch nicht nehmen.
Denn wie Herr Dr. Alfred Gusenbauer – heute Bundeskanzler - am 23. März 2002 der Presse in einem Interview die „Vorteile des Binnenlandes“ unterstreichend erklärte, sind wir Österreicher ja „in der angenehmen Situation, in der jemand ist, der in einem dreistöckigen Haus in der Mitte wohnt und Wärme von oben und von unten bekommt“.

Für jemand in dessen „Curriculum Vitae“ ein inniger Boden-Kuss im kommunistischen Moskau verzeichnet ist, dürfte das als ebenso normal gelten wie für einen Bundespräsidenten und ÖBH-Oberbefehlshaber dessen Stolz die Mitgründung der österreichisch-nordkoreanischen Freundschaftsgesellschaft ist. Dass wer befreundet ist mit dem who-is-who der totalitärsten und menschenverachtendsten Regimen der Welt, eine sich ausschließlich aus demokratischen Staaten gebildete NATO nur als Last begreifen kann, ist einem auch als Außenstehender irgendwie einsichtig. Irgendwo muss sich ja eine Ideologie, welche nordwärts des 38. Breitengrades liegt, sicherheitspolitisch manifestieren – wieso also nicht in einer neuen Doktrin?

Diese meint in ihrer aktuellen Version, dass selbst im Falle das Stabilisierungsmaßnahmen scheitern und bewaffnete Konflikte nach Europa überschwappen, dank der von der NATO ausgehenden Abhaltewirkung, für Österreich nur ein militärisches Restrisiko ins Kalkül zu ziehen ist.

Darabos hat also gar nicht so unrecht – militärisch gesehen ruht die Sicherheit der Republik auf den Schultern der NATO. Und das bleibt auch so, ganz egal was man am Donaukanalufer meint an Geschriebenem absondern zu müssen.
Friedrich Korkisch brachte zuletzt die Realdoktrin auf den Punkt: "Es gibt zwei Gründe, weshalb man eine Armee hat: Entweder um einen Krieg zu verhindern oder um einen Krieg zu gewinnen. Das österreichische Bundesheer kann in seiner derzeitigen Verfassung keines von beiden.
Man darf jedenfalls gespannt sein welche Wortwahl sich die SPÖ in die neue Sicherheits-Schmarotzer-Doktrin hineinwünscht. Sie war ist und bleibt – wie das neutrale Österreich selbst – jedenfalls international bedeutungslos. Und angesichts der Qualität österreichischer Wehrpolitik ist das auch vollkommen gerechtfertigt.

*Als Trittbrettfahrerverhalten bezeichnet man in den Sozialwissenschaften das Phänomen, dass Wirtschaftssubjekte den Nutzen eines Gutes erlangen, ohne dafür zu bezahlen.

Samstag, 4. August 2007

Der Auftrag....

Österreichs Bundesheer steht an der Grenze, seit über 15 Jahren.
Es sei dies ein wichtiger Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung – so sieht das zumindest SPÖ-Nationalrat Anton Heinzl. Der Unisono-Wunsch der burgenländischen Politspitze - Landeshauptmann Niessl (SPÖ) und seines Stellvertreters Steindl (ÖVP) – ist denn auch schnell formuliert. Das Bundesheer solle doch bleiben - auch nach dem Wegfall der Schengengrenze.
Deren Wunsch ist verständlich - ist doch das Bundesheer seit eineinhalb Jahrzehnten die Melkkuh der burgenländischen Grenzregion.

Der Burgenländer Darabos ist begeistert – der diesbezügliche Wunsch sei für ihn „auch ein Auftrag und vergisst nicht hinzuzufügen, dass er noch nicht wisse, wann der Assistenzeinsatz endgültig beendet werde. Sprachs und pfeift aufs Gesetz und auf EU-Verordnungen.

Denn „der Auftrag“ für so einen Assistenzeinsätzen kann natürlich nicht von der burgenländischen Landesregierung und auch nicht von Darabos sondern nur durch die Bundesregierung bzw. im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres erteilt werden.
Und so eine Anforderung hat Zweck, voraussichtlicher Umfang und voraussichtliche Dauer anzugeben und auch jene Umstände, weshalb die zugrunde liegende Aufgabe nur unter Mitwirkung des Bundesheeres erfüllt werden kann.
Umstände die nach dem Wegfall der Schengengrenze nur noch schwerlich herbeigeredet werden können. Denn das Schengener Durchführungsübereinkommen bzw. VERORDNUNG (EG) Nr. 562/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) sieht im 1. Artikel den Erlass von Maßnahmen vor, die sicherstellen, dass Personen beim Überschreiten der Binnengrenzen nicht kontrolliert werden. Dies geht auch im Artikel 62 des VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION UND DES VERTRAGS ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT eindeutig hervor.
Eine Anforderung zu einem Assistenzeinsatz zur Grenzüberwachung – und erst recht dessen Durchführung - würde der VERORDNUNG (EG) Nr. 562/2006 und dem Vertrag über die Europäische Union klar widersprechen und wären somit EU-Rechtswidrig. Doch all das zählt nicht für Darabos. Er bekräftigt dass der Assistenzeinsatz an der burgenländischen Grenze auch nach der Schengenreife der Nachbarländer nicht abrupt enden werde.