Samstag, 4. August 2007

Der Auftrag....

Österreichs Bundesheer steht an der Grenze, seit über 15 Jahren.
Es sei dies ein wichtiger Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung – so sieht das zumindest SPÖ-Nationalrat Anton Heinzl. Der Unisono-Wunsch der burgenländischen Politspitze - Landeshauptmann Niessl (SPÖ) und seines Stellvertreters Steindl (ÖVP) – ist denn auch schnell formuliert. Das Bundesheer solle doch bleiben - auch nach dem Wegfall der Schengengrenze.
Deren Wunsch ist verständlich - ist doch das Bundesheer seit eineinhalb Jahrzehnten die Melkkuh der burgenländischen Grenzregion.

Der Burgenländer Darabos ist begeistert – der diesbezügliche Wunsch sei für ihn „auch ein Auftrag und vergisst nicht hinzuzufügen, dass er noch nicht wisse, wann der Assistenzeinsatz endgültig beendet werde. Sprachs und pfeift aufs Gesetz und auf EU-Verordnungen.

Denn „der Auftrag“ für so einen Assistenzeinsätzen kann natürlich nicht von der burgenländischen Landesregierung und auch nicht von Darabos sondern nur durch die Bundesregierung bzw. im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres erteilt werden.
Und so eine Anforderung hat Zweck, voraussichtlicher Umfang und voraussichtliche Dauer anzugeben und auch jene Umstände, weshalb die zugrunde liegende Aufgabe nur unter Mitwirkung des Bundesheeres erfüllt werden kann.
Umstände die nach dem Wegfall der Schengengrenze nur noch schwerlich herbeigeredet werden können. Denn das Schengener Durchführungsübereinkommen bzw. VERORDNUNG (EG) Nr. 562/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) sieht im 1. Artikel den Erlass von Maßnahmen vor, die sicherstellen, dass Personen beim Überschreiten der Binnengrenzen nicht kontrolliert werden. Dies geht auch im Artikel 62 des VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION UND DES VERTRAGS ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT eindeutig hervor.
Eine Anforderung zu einem Assistenzeinsatz zur Grenzüberwachung – und erst recht dessen Durchführung - würde der VERORDNUNG (EG) Nr. 562/2006 und dem Vertrag über die Europäische Union klar widersprechen und wären somit EU-Rechtswidrig. Doch all das zählt nicht für Darabos. Er bekräftigt dass der Assistenzeinsatz an der burgenländischen Grenze auch nach der Schengenreife der Nachbarländer nicht abrupt enden werde.

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Juhuu, an die Grenze, auch 2008. Tja und da wir ja so wenige GWD's haben, stellen wir halt auch das Kader der nachgeordneten Dienststellen auf die Grenze. Natürlich per Weisung.

Anonym hat gesagt…

Als ich bei meiner Firma eintrat und nicht der Gewerkschaft beigetreten bin, wurde ich von den Betriebsräten MITBRETTFAHRER beschimpft und solange bearbeitet, dass ich -nolens volens- dem ÖGB doch beigetreten bin.
Der ehemalige SPÖ-Parteisekretär macht nun genau das, worüber ich von seinen Kollegen beschimpft wurde.
Das ist SPÖ-(Partei-)Politik.

Übrigens: Als bei den nächsten Betriebsratswahlen 1 Gegenstimme war, wurde ich vom Betriebsrat ( ! ) aufgefordert, die Firma zu verlassen.

Inzwischen bin ich wieder vom ÖGB ausgetreten.

Anonym hat gesagt…

Soll natürlich heißen: TRITTBRETTFAHRER

Anonym hat gesagt…

Darabos dürfte schon daraufgekommen sein, dass sich seine Ankündigung, dass das BH auch nach dem 1.1.2008 auch noch an der Grenze bleibt - ist diese Ankündigung doch soooooooo populär und wurde gemeinsam mit LH Niessl, dem größten
Populisten des Landes, verkündet ( Bemerkung am Rande: am Beginn des Einsatzes war er und die SPÖ gegen das Bundesheer an der Grenze, er wollte, dass Gendarmiebeamte, die natürlich vom damaligen SPÖ-Innenminister eingestellt werden sollten, also Parteitreue, die Grenze bewachen ) sich rechtlich nicht halten lässt, und sucht nun Wege, wie er dieses Versprechen doch halten kann: Auf einmal kann er sehr gut mit dem Innenminister zusammenarbeiten !
Dieser Mann ist überfordert und denkt noch immer wie einst als SPÖ-Parteisekretär !